Schwarzwaldbahn

Betrunkener Fahrdienstleiter: Ermittlungen wegen Gefährdung

Ein Fahrdienstleiter liegt während der Arbeit betrunken im Bett. Im Geldbeutel hat er Kokain, wie er selbst sagt. Der Verkehr auf der Schwarzwaldbahn steht still. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Der Zugverkehr wurde für rund eine Stunde eingestellt. (Symbolbild) Foto: Sven Hoppe/dpa
Der Zugverkehr wurde für rund eine Stunde eingestellt. (Symbolbild)

Gengenbach (dpa/lsw) - Nachdem wegen eines betrunkenen Fahrdienstleiters der Bahnverkehr auf der Schwarzwaldbahn zeitweise zum Erliegen gekommen ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Mann. Es gebe den Anfangsverdacht der Gefährdung des Bahnverkehrs, sagte ein Sprecher. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Mann demnach bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Bei dem 29-Jährigen war zudem eine weiße Substanz gefunden worden, bei der es sich nach seinen eigenen Angaben um Kokain handelte.

Am Sonntagmorgen waren für rund eine Stunde keine Züge mehr auf der Schwarzwaldbahn gefahren, wie die Bundespolizei mitgeteilt hatte. Grund dafür war, dass der Fahrdienstleiter in Gengenbach (Ortenaukreis) nicht erreichbar war. Da die Beamten von einem medizinischen Notfall ausgingen, wurde der Rettungsdienst alarmiert.

Als die Einsatzkräfte ankamen, waren die Türen des Stellwerks verriegelt. Durch die Fenster sahen sie den 29-Jährigen augenscheinlich bewusstlos in einem Bett. Erst nach wiederholtem, lauten Klopfen öffnete er die Tür.

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Sechs Züge fuhren verspätet

Der Mann wurde durch den Rettungsdienst versorgt. Die Beamten fanden leere Bierflaschen in dem Gebäude. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund einem Promille. Als ein Ersatz eintraf, konnte der Bahnverkehr wieder anlaufen.

Laut Bundespolizei waren von dem Vorgang sechs Züge betroffen, bei denen es insgesamt zu 134 Minuten Verspätung kam. Eine konkrete Gefährdung habe es nicht gegeben, sagte eine Sprecherin. Wenn ein Fahrdienstleiter nicht erreichbar sei, gingen die Signale automatisch auf Halt - der Verkehr komme zum Erliegen.

Fahrgastverband spricht sich für Vier-Augen-Prinzip aus

Dem 29-Jährigen droht allerdings schon allein für den Besitz von Betäubungsmitteln laut Staatsanwaltschaft bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Ob es sich tatsächlich um Kokain gehandelt hat, wird nach Angaben der Bundespolizei aktuell noch kriminaltechnisch untersucht - ebenso, ob sich neben Alkohol auch Betäubungsmittel im Blut des Mannes nachweisen lassen. Üblicherweise würden solche Ergebnisse innerhalb einer Woche vorliegen, sagte die Sprecherin.

Bei der Deutschen Bahn (DB) gibt es nach eigenen Angaben ein Suchtmittelverbot. «An allen Arbeitsplätzen gilt die Null-Promille-Regelung», teilte eine Sprecherin mit. «Die DB ahndet Vorfälle umgehend und nach einem strengen Regelwerk.» Das Geschehen in Gengenbach werde aktuell intern aufgearbeitet. «Grundsätzlich gilt: Unsere Stellwerke haben ein fundiertes Sicherheitssystem, das menschliche Fehlhandlungen technisch verhindert.» 

Nach Angaben des Fahrgastverbandes Pro Bahn kommt es maximal zwei bis drei Mal im Jahr zu ähnlichen Vorfällen - er fordert eine bessere personelle Besetzung. «Bei der Fahrdienstleitung sollte es grundsätzlich ein Vier-Augen-Prinzip geben», sagte der Ehrenvorsitzende Detlef Neuß. «Dann setzt sich auch nicht einer dahin und fängt an, Alkohol zu trinken.»