Denkmalgeschützte Immobilien: Energieausweis ab 2027 Pflicht
In Hessen sind zehntausende Wohngebäude denkmalgeschützt. Ab 1. Januar 2027 müssen Eigentümer bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung grundsätzlich einen Energieausweis vorlegen.
Wiesbaden (dpa/lhe) - In Hessen gibt es laut Haus und Grund schätzungsweise 50.000 bis 60.000 Wohngebäude, die unter Denkmalschutz stehen beziehungsweise sich in denkmalgeschützten Gesamtanlagen befinden. Der Immobilienbesitzerverband weist darauf hin, dass ab Anfang kommenden Jahres die bisherige pauschale Ausnahme für Baudenkmäler von der Energieausweispflicht entfällt.
Bis zu 10.000 Euro Bußgeld möglich
«Ab dem 1. Januar 2027 muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Denkmalen ein gültiger Energieausweis vorliegen und Interessenten zugänglich gemacht werden», erklärte Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt vor dem Hintergrund des im Juli von der Bundesregierung beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Mit der Neuregelung würden Baudenkmäler wie andere Bestandsgebäude behandelt.
Auch in Immobilienanzeigen sind Ehrhardt zufolge die vorgeschriebenen Kennwerte anzugeben. «Für Vermieter denkmalgeschützter Immobilien gilt damit künftig auch, dass sie bereits im Inserat Kennwerte des Energieausweises nennen müssen, um sich nicht bußgeldpflichtig zu machen», unterstrich er. Bei Verstößen drohten Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Einmal ausgestellt, bleibt der Energieausweis laut Haus und Grund grundsätzlich zehn Jahre gültig.
Keine automatische Sanierungspflicht
Ehrhardt betonte zugleich, die Neuregelung bedeute keine automatische Sanierungspflicht für Denkmäler. «Vielmehr bleiben die besonderen Schutzmechanismen für Denkmäler bestehen», erklärte er.
«Energetische Anforderungen können weiterhin zurücktreten, wenn ihre Erfüllung die geschützte Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde.» Der Denkmalschutz befreie ab 2027 zwar nicht mehr pauschal vom Energieausweis - er bleibe aber bei der Frage von Bedeutung, welche energetischen Maßnahmen am Gebäude tatsächlich verlangt oder umgesetzt werden können.
Haus und Grund Hessen vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von mehr als 69.000 Mitgliedern, denen landesweit 85,4 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes gehören.