Zwei Männer erstochen

Doppelmord-Urteil – Mehrere Revisionen eingegangen

Nach dem Urteil im Kasseler Doppelmord-Prozess wird der Bundesgerichtshof sich mit dem Fall beschäftigen. Sowohl Verurteilung als auch Freispruch sind angefochten.

Der 38-jährige Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, seine Ex-Freundin freigesprochen. (Archivbild) Foto: Swen Pförtner/dpa
Der 38-jährige Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, seine Ex-Freundin freigesprochen. (Archivbild)

Kassel (dpa/lhe) - Das Urteil in einem Doppelmord-Prozess in Kassel ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, Staatsanwaltschaft und Nebenklage hätten Revision eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Kassel auf Anfrage mit. Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof das Urteil auf mögliche Rechtsfehler.

Auf der Anklagebank hatten ein 38-Jähriger und seine 30 Jahre alte Ex-Freundin gesessen. Das Gericht verurteilte den Mann am Montag vergangener Woche wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 38-Jährige seinen 44 Jahre alten besten Freund und einen 51 Jahre alten Bekannten mit zahlreichen Messerstichen getötet hat. 

Angeklagter hat Verantwortung für Taten übernommen 

Die Frau wurde freigesprochen. Der 38-Jährige hatte im Laufe des Verfahrens eingeräumt, für die Taten verantwortlich zu sein. Er hatte ausgesagt, dass seine Ex-Freundin bei den Taten nur dabei gewesen sei. 

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Nach Angaben des Landgerichts hat der Angeklagte gegen die Verurteilung Revision eingelegt, Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen den Freispruch der Mitangeklagten. Die Verteidigung des Mannes hatte für den 38-Jährigen eine Strafe wegen Totschlags beantragt. Für die 30-Jährige hatte die Staatsanwaltschaft sechseinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord und zur gefährlichen Körperverletzung gefordert.