Landgericht Kassel

Tödliche Messerangriffe in Kassel: Urteil erwartet

Zwei Männer werden in Kassel kurz nacheinander erstochen. Ein 38-jähriger Angeklagter hat die Tat gestanden und seine mitangeklagte Ex-Freundin entlastet. In dem Fall soll jetzt ein Urteil fallen.

Der Angeklagte hat eingeräumt, für die Taten verantwortlich zu sein und seine mitangeklagte Ex-Freundin entlastet. (Symbolbild) Foto: Swen Pförtner/dpa
Der Angeklagte hat eingeräumt, für die Taten verantwortlich zu sein und seine mitangeklagte Ex-Freundin entlastet. (Symbolbild)

Kassel (dpa/lhe) - Innerhalb weniger Stunden wurden im März vergangenen Jahres in Kassel zwei Männer durch Messerstiche getötet. Vier Monate nach Beginn des Prozesses in dem Fall will das Landgericht Kassel heute (9.00 Uhr) das Urteil verkünden. Auf der Anklagebank sitzen ein 38-Jähriger und seine inzwischen 30 Jahre alte Ex-Freundin. Der Vorwurf: unter anderem zweifacher Mord und schwerer Raub. Die Staatsanwaltschaft vermutet als Motiv Streit um Drogen und Bargeld. 

Bei den Opfern handelte es sich um den 44-jährigen besten Freund und einen 51 Jahre alten Bekannten des Angeklagten. Der 44-Jährige erlitt laut Anklage unter anderem 20 Messerstiche. Der 51-Jährige wurde demnach mit 30 Messerstichen getötet. 

Ex-Freundin entlastet

Der Angeklagte hatte im Laufe des Verfahrens eingeräumt, für die Taten verantwortlich zu sein und seine mitangeklagte Ex-Freundin entlastet. Sie sei bei den Taten nur dabei gewesen, sagte der 38-Jährige mit deutscher und kasachischer Staatsangehörigkeit. 

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Die 30-Jährige war daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Sie hatte in dem Verfahren ebenfalls angegeben, bei den Taten zwar dabei, an ihnen aber nicht beteiligt gewesen zu sein. Sie sei mit dem Angeklagten nur mitgefahren, weil sie faktisch sein Eigentum gewesen sei, das immer mitgehen musste. Andernfalls wäre sie getötet oder mindestens schwer verletzt worden.