Revision verworfen

Schüler ermordet Ex-Freundin - BGH bestätigt Urteil

Weil er seine Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule bei Heidelberg erstach, muss ein junger Mann lange ins Gefängnis. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen - auch wegen der Flucht des Täters.

Der 18-Jährige erstach seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg. (Archivbild) Foto: René Priebe/dpa
Der 18-Jährige erstach seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg. (Archivbild)

Heidelberg/St. Leon-Rot (dpa/lsw) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil wegen Mordes gegen einen Schüler aus St. Leon-Rot bei Heidelberg bestätigt. Der zum Tatzeitpunkt 18-Jährige hatte die gleichaltrige junge Frau im Januar 2024 in der gemeinsamen Schule erstochen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte ihn im August 2024 wegen Mordes und Körperverletzung zu elf Jahren Haft. Das Urteil ist rechtskräftig. 

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