Schüler ermordet Ex-Freundin - BGH bestätigt Urteil
Weil er seine Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule bei Heidelberg erstach, muss ein junger Mann lange ins Gefängnis. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen - auch wegen der Flucht des Täters.

Heidelberg/St. Leon-Rot (dpa/lsw) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil wegen Mordes gegen einen Schüler aus St. Leon-Rot bei Heidelberg bestätigt. Der zum Tatzeitpunkt 18-Jährige hatte die gleichaltrige junge Frau im Januar 2024 in der gemeinsamen Schule erstochen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte ihn im August 2024 wegen Mordes und Körperverletzung zu elf Jahren Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.