Sicherheit

Durchsuchung in geschlossener Psychiatrie nicht zwangsläufig

Warum hat ein Patient in einer geschlossenen Psychiatrie ein kleines Messer? Das kann mit der Rechtslage zusammenhängen.

In Hessen sind Durchsuchungen nicht explizit vorgesehen. (Archivbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa
In Hessen sind Durchsuchungen nicht explizit vorgesehen. (Archivbild)

Gießen (dpa/lhe) - In einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung im Universitätsklinikum in Gießen droht ein Patient mit einem Messer und wird durch Polizeikugeln tödlich getroffen. Doch wie kommt das sogenannte Scheckkartenmesser in die Abteilung der Klinik? Nach den Worten des Facharztes für Psychiatrie und ärztlichen Direktors des Vitos-Klinikums Gießen-Marburg, Michael Franz, sind die Gesetze für die Hilfe für psychisch Kranke Ländersache.

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Während in einigen Ländern Durchsuchungen explizit geregelt seien, um die Ziele der Unterbringung und die Sicherheit zu gewährleisten, sei dies in unserem für Hessen nicht wörtlich genannt. Dies werde in der Praxis von Gefahr im Verzug abgeleitet, die jeweils situativ abgeschätzt werden müsse, so Franz.

In dem Fall der Schüsse in Gießen laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge noch. Die Beamten sollen den 33-Jährigen mehrfach aufgefordert haben, das Messer wegzulegen. Ein eingesetzter Taser habe offenbar keine Wirkung gehabt, sodass es schließlich zum Einsatz der Schusswaffen kam, hieß es kurz nach den Schüssen. Weitere Angaben wollen die Ermittler bislang nicht machen. Auch das Klinikum will wegen der laufenden Ermittlungen keine Angaben machen.