Prozesse

Zivilurteil gegen Doppelmörder bestätigt

Ein verurteilter Doppelmörder muss Schadenersatz zahlen. Das Zivilverfahren sollte eine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens bieten. Ein Gericht lehnte das jedoch ab. Seine Frau will nun einen Privatdetektiv engagieren.

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.