Kriminalität

Ermittler: Mehr unbearbeitete Hinweise auf Kinderpornografie

Ermittler scheitern bei Kinderpornografie im Internet häufig an fehlenden IP-Adressen. 2025 noch öfter als im Vorjahr. Was soll sich nun rechtlich ändern?

Ermittler beklagen rechtliche Beschränkungen im Kampf gegen Kinderpornografie im Netz. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Ermittler beklagen rechtliche Beschränkungen im Kampf gegen Kinderpornografie im Netz. (Symbolbild)

Frankfurt/Main (dpa) - Die Zahl der wegen rechtlicher Beschränkungen unbearbeiteten Hinweise auf Kinderpornografie ist gestiegen. 2025 seien es bundesweit mehr als 17.000 zu strafrechtlich relevanten Inhalten gewesen, «die mangels Identifizierung der Tatverdächtigen durch die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität eingestellt werden mussten», teilte diese Einrichtung bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit. 2024 und 2023 habe diese Zahl noch bei jeweils gut 15.000 gelegen.

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Hintergrund ist, dass es für Internetanbieter noch keine Speicherpflicht für IP-Adressen gibt. Mit ihnen lassen sich digitale Geräte identifizieren - ähnlich wie Autos über ihre Nummernschilder. Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll Internetanbieter verpflichten, die Daten drei Monate lang aufzubewahren, damit Ermittler damit eine Straftat aufklären können - auch die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Netz.

«Nun muss es schnell gehen»

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) betonte: «Nun muss es schnell gehen. Wir brauchen endlich die IP-Adressdatenspeicherung, um mehr Tatverdächtige identifizieren zu können.» Der Anstoß dazu sei einst aus Wiesbaden gekommen. Hessens Justizministerium teilte mit: «Im September 2024 hatte der Bundesrat einem hessischen Gesetzesentwurf zur IP-Adressdatenspeicherung bereits zugestimmt.» Das Thema ist umstritten, Kritiker befürchten unter anderem eine schleichende Massenüberwachung.

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) dringt auf die rasche bundesweite Einführung einer dreimonatigen Speicherfrist für IP-Adressen, um die Aufklärungsquote bei Kinderpornografie im Internet zu erhöhen. (Archivbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) dringt auf die rasche bundesweite Einführung einer dreimonatigen Speicherfrist für IP-Adressen, um die Aufklärungsquote bei Kinderpornografie im Internet zu erhöhen. (Archivbild)

Laut der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt würde die neue Speicherpflicht «wesentlich helfen, mehr Tatverdächtige zu identifizieren und das Dunkelfeld von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Deutschland aufzuhellen». 

Die Hinweise für die ZIT stammen meist vom gemeinnützigen US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC/Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder). Dieses informiert die Staaten mit den mutmaßlichen Tatorten. Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt sie für Deutschland entgegen, prüft sie in Abstimmung mit der ZIT und informiert bei Bedarf die örtlichen Strafverfolgungsbehörden.

Auch sexueller Missbrauch von Kindern im Fokus

Laut der ZIT konnten aufgrund der Hinweise des NCMEC in den vergangenen Jahren nicht nur viele Ermittlungen «wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte eingeleitet werden, sondern auch langjährige Komplexe des sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgeklärt werden». 

Dazu zähle etwa die rechtskräftige Verurteilung eines ehemaligen Grundschulleiters wegen mehr als 90-fachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Juni 2023 durch das Landgericht Fulda zu sieben Jahren Haft plus anschließender Sicherungsverwahrung.