«Quick Freeze»-Verfahren

Heinz kritisiert Entwurf zur Datenspeicherung

Mitunter ist die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz. Etwa bei Kindesmissbrauch im Netz. Hessens Justizminister spricht sich für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus. Sie bleibt umstritten.

Hessens Justizminister Heinz schaltet sich in den Streit um anlasslose Vorratsdatenspeicherung bei schwerer Kriminalität ein. (Archivbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Hessens Justizminister Heinz schaltet sich in den Streit um anlasslose Vorratsdatenspeicherung bei schwerer Kriminalität ein. (Archivbild)