Ermittlungszwecke

Hessen fordert Vorratsdatenspeicherung gegen Kriminalität

Die Bundesregierung hatte sich bei der Speicherung von Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken auf das «Quick Freeze»-Verfahren geeinigt. Hessen geht das nicht weit genug.

«IP-Adresse» steht auf einem Bildschirm. Foto: Franz-Peter Tschauner/dpa/Illustration
«IP-Adresse» steht auf einem Bildschirm.