Antisemitismus

Frankfurt darf umstrittene Demo-Parole nicht verbieten

Die Verwendung eines als israel- und judenfeindlich geltenden Slogans bei einer geplanten Kundgebung darf nicht untersagt werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof jetzt entschieden.

Ein Mann geht durch den Eingang des Fachgerichtszentrums. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Ein Mann geht durch den Eingang des Fachgerichtszentrums.