Rhein-Neckar-Kreis

Freispruch nach tödlichem Streit in Unterkunft

Er hatte einen Mitbewohner bei einem Streit tödlich verletzt. Deshalb wurde ein Mann wegen Totschlags angeklagt. Handelte er in Notwehr? Das sei nicht auszuschließen, urteilt das Gericht.

Notwehr nicht auszuschließen: In einem Totschlagsprozess wird ein Mann freigesprochen. (Symbolfoto) Foto: David Inderlied/dpa
Notwehr nicht auszuschließen: In einem Totschlagsprozess wird ein Mann freigesprochen. (Symbolfoto)