Fünf Mädchen im Freibad belästigt? Prozess beginnt
Im hessischen Gelnhausen hat der Prozess um die sexuelle Belästigung im städtischen Freibad begonnen. Die beiden angeklagten Cousins weisen die Vorwürfe zurück.
Gelnhausen (dpa) - Im Prozess um die sexuelle Belästigung mehrerer junger Mädchen im Freibad der hessischen Stadt Gelnhausen haben die beiden Angeklagten die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Zum Auftakt des Verfahrens äußerten sie die Vermutung, dass es sich um eine Verwechslung handele. Bei den Angeklagten handelt es sich um zwei Cousins aus Syrien im Alter von 19 und 29 Jahren. Zuständig ist das Jugendgericht, weil der jüngere Angeklagte strafrechtlich noch als Heranwachsender gilt.
Der Vorfall im Juni 2025 hatte für großes Aufsehen gesorgt und auch die Politik beschäftigt. In dem Verfahren geht es um die Belästigung von insgesamt fünf Mädchen, die bei dem Vorfall zwischen 13 und 15 Jahre alt waren. Insgesamt hat das Gericht noch drei Fortsetzungstermine angesetzt.
Der Prozess vor dem Amtsgericht hatte ursprünglich im Frühjahr beginnen sollen. Sein Beginn wurde aber wegen der Erkrankung des Richters verschoben.