Geldstrafen für Klima-Aktivisten nach Straßenblockaden

Frankfurt/Main (dpa) - Weil sie sich an zwei beziehungsweise drei Straßenblockaden beteiligt hatten, sind zwei 35 und 60 Jahre alte Klima-Aktivisten aus Bayern am Mittwoch vom Amtsgericht Frankfurt zu Geldstrafen verurteilt worden. Wegen Nötigung verhängte das Gericht 1500 Euro (60 Tagessätze) gegen den jüngeren und 1100 Euro (110 Tagessätze) gegen den älteren Angeklagten, der sich an allen drei Aktionen beteiligt und sich dabei auch auf der Fahrbahn festgeklebt hatte. Das Verfahren gegen einen dritten Aktivisten (24) wurde abgetrennt, nachdem er nicht zum Prozess erschienen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (AZ 6430 Js 250639/22).
Von den Aktionen der Männer war im April vergangenen Jahres zunächst zwei Mal eine Einfallsstraße betroffen, auf der es mehrere Stunden lang zu Behinderungen kam. Wenige Tage später blockierten die Aktivisten dann einen Verkehrsschnittpunkt am Frankfurter Mainufer. Auch hier wurde der Verkehr erheblich beeinträchtigt. Vor Gericht räumten die beiden Angeklagten ihre Beteiligung an den Aktionen ein, beriefen sich allerdings auf «rechtfertigenden Notstand» infolge der Klimakrise, auf die sie hätten aufmerksam machen wollen.
Die Verteidiger der aus Bayern stammenden Aktivisten forderten Freisprüche, während die Staatsanwaltschaft auf höhere Geldstrafen plädierte. Laut Urteil erfüllte das Verhalten der Angeklagten trotz hehrer Ziele den Straftatbestand der Nötigung.