Hausbesetzung

Gericht: Räumung der Dondorf-Druckerei war rechtens

Die Besetzung der Dondorf-Druckerei in Frankfurt sorgte für Schlagzeilen – jetzt urteilte das Verwaltungsgericht über die damalige Polizeiaktion. Es ist nicht der erste Prozess in diesem Fall.

Die Aktivisten besetzten das Gebäude. (Archivbild) Foto: Andreas Arnold/dpa
Die Aktivisten besetzten das Gebäude. (Archivbild)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) -  Die erste polizeiliche Räumung der Frankfurter Dondorf-Druckerei im Juli 2023 war laut einem Gerichtsurteil rechtens. Durch das Betreten des Gebäudes hätten die Beamten nicht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung berührt, da es sich bei den Räumen nicht um eine Wohnung gehandelt habe, teilte das Verwaltungsgericht in Frankfurt seine Entscheidung mit. 

Geklagt hatte eine damalige Besetzerin. Diese war laut Gericht jedoch keine rechtmäßige Nutzerin gewesen, sondern sie habe eine 
Wohnnutzung «simuliert». Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.

Am Morgen des 12. Juli 2023 hatte die Polizei die etwa zwei Wochen zuvor besetzte ehemalige Dondorf-Druckerei, die dem Land Hessen gehört, geräumt. Die zweite Besetzung im Dezember 2023 war nicht Gegenstand dieses Gerichtsverfahrens. 

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Abriss verhindert

Das Kollektiv «Die Druckerei» hatte mit der Besetzung gegen den geplanten Abriss des historischen Gebäudes im Stadtteil Bockenheim, das einem Forschungszentrum der Max-Planck-Gesellschaft weichen sollte, protestiert. Der Abriss wurde letztlich verhindert.

Im Herbst 2025 startete im Frankfurter Amtsgericht der erste Strafprozess gegen einen der Besetzer wegen Hausfriedensbruchs. Der damals 28-Jährige wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.