Hessen streicht Gebühren für gemeinnützige Wald-Events
Hessen erhebt künftig keine Gebühren mehr für Waldveranstaltungen gemeinnütziger Organisationen und privater Freizeitnutzer. Wer profitiert und wo Ausnahmen gelten.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen erhebt künftig keine Gebühren mehr für die Genehmigung von Freizeit-Events gemeinnütziger Veranstalter und privater Nutzer im Staatswald. Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt habe den Landesbetrieb Hessenforst entsprechend ermächtigt, teilte Hessenforst mit.
Von der Regelung profitieren demnach etwa Sportvereine, Wanderverbände und andere gemeinnützige Organisationen sowie private Veranstalter ohne Gewinnabsicht. Nur wenn eine steuernde Wirkung notwendig sei – etwa bei sehr hoher Besucherzahl oder starkem Verkehrsaufkommen – werde für das Befahren der Waldwege im Rahmen der Veranstaltung weiterhin ein Wegenutzungsentgelt erhoben, hieß es.
Neue Regelung soll Vereine und Verbände entlasten
«Mit dieser Neuerung soll die Nutzung des Staatswaldes für Erholungssuchende möglichst konfliktarm gestaltet, das Gemeinwohl gestärkt und Vereine sowie Verbände gezielt entlastet werden», erklärte Hessenforst. Viele Aktivitäten im Staatswald würden damit zwar entgeltfrei, zustimmungspflichtig blieben sie aber dennoch, betonte der Landesbetrieb.
Nach dem Hessischen Waldgesetz ist für solche Veranstaltungen weiterhin die Zustimmung des Waldbesitzers erforderlich. «Dafür ist wie bisher eine Anmeldung beim zuständigen Forstamt sowie dessen Zustimmung nötig.» Bei Veranstaltungen, die über Waldbesitzgrenzen hinweg stattfinden, müsse der Organisator zudem die Einwilligung aller betroffenen Waldbesitzer einholen.
Für kommerzielle Anbieter von Freizeitaktivitäten im Wald ändert sich den Angaben zufolge nichts: Sie zahlen weiterhin Entgelte, deren Höhe sich – wie bisher – nach dem Aufwand und dem Umfang der jeweiligen Veranstaltung richtet.