Waffen

Hessen weitet Waffenverbotszone auf ÖPNV aus

Messer, Schusswaffen und Co.: Im hessischen Nahverkehr gilt nun ein Waffenverbot. Auch einige Städte haben bereits solche Zonen eingerichtet.

Auch in Bussen und Bahnen gilt nun: Waffen verboten. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Auch in Bussen und Bahnen gilt nun: Waffen verboten. (Symbolbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Land Hessen hat eine Waffenverbotszone für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr im Land eingerichtet. Damit seien nun Waffen und Messer in Verkehrsmitteln des ÖPNV verboten, teilte das Innenministerium mit. Zuvor galt bereits ein Waffenverbot in Fernverkehrszügen. 

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«Gerade in Zügen kommen viele Menschen auf engstem Raum zusammen, was bei einem Angriff zu einer gefährlichen Falle werden kann», erklärte Innenminister Roman Poseck (CDU). «Mit dem Messer- und Waffenverbot im öffentlichen Personenverkehr tragen wir erheblich zur Sicherheit in Hessen bei.» 

Unter das Verbot fallen insbesondere Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Elektroschockgeräte sowie Messer aller Art, etwa Taschenmesser, Küchenmesser oder Teppichmesser. Ein Verstoß gegen das Waffenverbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Züge, Busse, Bahnen

Das Verbot gilt hessenweit grundsätzlich für alle Menschen und innerhalb der Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs. Darunter fallen:

  • Eisenbahnen
  • Straßenbahnen
  • S- und U-Bahnen
  • Busse, wie Schul- und Bürgerbusse sowie Anrufsammeltaxis

In Taxen zur individuellen Beförderung gilt das Verbot nicht.

Waffenverbotszonen bereits in einigen Städten eingerichtet

Auch in hessischen Städten gibt es Waffenverbotszonen, und zwar in Wiesbaden, Frankfurt, Limburg und Kassel. Zuletzt richtete auch die Stadt Bad Hersfeld eine solche Zone ein. «Auch andere Städte tauschen sich über die Einrichtung einer Verbotszone für Waffen aus», sagte Poseck. Waffenverbotszonen steigerten das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, führte er aus. 

Polizeibeamte, Rettungskräfte und Beschäftigte medizinischer Versorgungsdienste dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit weiterhin Waffen beziehungsweise Messer im ÖPNV mit sich führen. Auch das Fahr- und Begleitpersonal der Verkehrsmittel sowie Bedienstete der Sicherheitsdienste der Personenverkehrsunternehmen dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit eigentlich verbotene Gegenstände bei sich tragen.