Wahlen

Hunderte Straftaten bei Wahlplakaten

Beschädigungen von Wahlplakaten gelten bei der Polizei nicht als Kavaliersdelikt. (Archivbild) Foto: Sebastian Willnow/dpa
Beschädigungen von Wahlplakaten gelten bei der Polizei nicht als Kavaliersdelikt. (Archivbild)