Gerichtsverfahren

Inspekteur der Polizei steht erneut vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung sitzt der ehemals ranghöchste Polizeibeamte des Landes wieder auf der Anklagebank. Was wird ihm vorgeworfen?

Es handelte sich um ein Verfahren, das viel Aufmerksamkeit erregte. (Archivbild) Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Es handelte sich um ein Verfahren, das viel Aufmerksamkeit erregte. (Archivbild)

Stuttgart (dpa/lsw) - Der vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei muss erneut vor Gericht: Knapp drei Jahre nach dem Freispruch wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung ist er wegen Bestechlichkeit vor dem Landgericht angeklagt.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte des Landes soll einer jungen Hauptkommissarin in einem Telefonat angeboten haben, sie beim Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlässt. Nach dem Gespräch hatte die Kommissarin den Vorfall der Landespolizeipräsidentin gemeldet. 

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Die Hauptkommissarin hatte gegen den Inspekteur 2021 Vorwürfe der sexuellen Nötigung erhoben, was zum ersten Verfahren führte. Dem Polizeibeamten war zur Last gelegt worden, die junge Kommissarin bei einem Kneipenbesuch sexuell bedrängt zu haben. Der Polizist war aber im Juli 2023 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Der Freispruch ist rechtskräftig. 

Der Bundesgerichtshof hatte die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verworfen und entschieden, dass das Verfahren in Stuttgart nicht zu beanstanden sei. Das Skype-Telefonat, um das es im neuen Verfahren geht, fand laut Anklage wenige Tage nach dem Kneipenbesuch statt.

Die Kammer hatte bereits in der Urteilsbegründung des ersten Verfahrens deutlich gemacht, dass die Äußerungen des Inspekteurs in dem Telefonat aus Sicht des Gerichts ein Vergehen der Bestechlichkeit darstellen. Allerdings war dieser Vorwurf nicht Teil der Anklage im ersten Verfahren. Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai 2025 die Anklage erhoben – knapp zwei Jahre nach dem Freispruch im ersten Prozess. Nun muss eine andere Kammer über den Fall entscheiden. Auch im neuen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.

Fall mit Folgen 

Die Affäre rund um den Inspekteur zog politisch weite Kreise. So wurde im Stuttgarter Landtag ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Das Gremium befasste sich mit sexueller Belästigung und der Beförderungspraxis bei der Polizei und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Thomas Strobl (CDU). Es ging auch darum, wie der Inspekteur auf seinen Posten kam und Spitzenstellen bei der Polizei grundsätzlich besetzt werden.

Strobl schaffte im Kontext des Falls das Amt des Inspekteurs ab. Formaljuristisch ist der Angeklagte aber laut Innenministerium immer noch Inspekteur. Er ist demnach weiterhin Beamter und bezieht auch noch einen Teil seines Gehalts. Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren gegen den suspendierten Inspekteur läuft weiter – es wird nicht abgeschlossen, solange strafrechtliche Verfahren gegen ihn laufen.