Silvester in Frankfurt

Kein Feuerwerk auf Zeil - Verbotszone am Main ausgeweitet

Die Stadt Frankfurt will für einen möglichst sicheren Jahreswechsel sorgen. Auf der Zeil ist Feuerwerk untersagt. Ebenso an Teilen des Mainufers, dort wurde die Verbotszone ausgeweitet.

Auf der Zeil und an Teilen des Mainufers ist Feuerwerk am kommenden Silvester verboten. (Archivbild) Foto: Helmut Fricke/dpa
Auf der Zeil und an Teilen des Mainufers ist Feuerwerk am kommenden Silvester verboten. (Archivbild)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Stadt Frankfurt untersagt in der Silvesternacht das Abbrennen und offene Bereithalten von Feuerwerk in bestimmten Bereichen des Mainufers sowie auf der Zeil, inklusive der Konstabler- und Hauptwache. «Neu ist in diesem Jahr, dass die Feuerwerksverbotszone am Main deutlich ausgeweitet wurde und nun über den Eisernen Steg hinaus auch das nördliche und südliche Mainufer sowie weitere Brücken umfasst», teilte die Stadt mit.

Hintergrund seien die dortigen großen Menschenansammlungen. Erforderliche Sicherheitsabstände könnten beim Abbrennen von Feuerwerk nicht eingehalten werden, zudem sei die Verletzungsgefahr durch Querschläger oder Reste abgebrannter Raketen sehr hoch. «Ziel ist es, Menschen in der Silvesternacht vor Verletzungen durch Feuerwerkskörper zu schützen - das schließt auch unsere Einsatz- und Rettungskräfte ein», sagte Ordnungsdezernent Martin-Benedikt Schäfer. 

Regelungen gelten von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr

Laut den Angaben kam es in den betroffenen Bereichen zudem vermehrt zu gezielten Übergriffen mit Pyrotechnik auf Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Man setze daher frühzeitig auf eine präventive Gefahrenabwehr.

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Die Regelungen auf der Zeil und am Mainufer gelten vom 31. Dezember 2026, 20.00 Uhr, bis zum 1. Januar 2027, 6.00 Uhr. In diesem Zeitraum sei sowohl das Verwenden als auch das Bereithalten von klassischem Silvesterfeuerwerk - also etwa Raketen, Fontänen und Knallkörpern untersagt. 

Um welche Bereiche geht es genau?

Neben der Zeil umfasse diese Regelung ausdrücklich auch die Konstablerwache und die Hauptwache. Die feuerwerksfreie Zone am Main erstreckt sich den Angaben zufolge auf beiden Mainuferseiten vom Holbeinsteg bis zur Alten Brücke. Sie umfasst neben diesen beiden Brücken auch die Untermainbrücke und den Eisernen Steg sowie die Straßen Mainkai, Untermainkai und Schaumainkai innerhalb dieses Bereiches.