Tarifkonflikt

Kultusminister: Trotz Warnstreik am Montag Schulpflicht

Ein Schüler sitzt in einem Klassenzimmer. Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild
Ein Schüler sitzt in einem Klassenzimmer.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Das hessische Kultusministerium hat mit Blick auf den angekündigten bundesweiten Verkehrsstreik am kommenden Montag an die Schulpflicht erinnert. Diese gelte trotz der Arbeitsniederlegungen, teilte ein Sprecher am Freitag in Wiesbaden mit. «Können die Kinder im Fall von Ausfällen öffentlicher Verkehrsmittel nicht mit dem Auto gefahren werden oder anderweitig in die Schule kommen, ist das Nichterscheinen im Unterricht entschuldigt», erläuterte er. Es gälten die üblichen Meldewege.

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«Die betroffenen Schulen vor Ort haben die Situation im Blick», erklärte der Sprecher und verwies darauf, dass ein Warnstreik eine andere Situation sei im Vergleich zu Extremwetterlagen wie Glatteis oder Sturm, wenn es vor allem darum ginge, dass der Schulweg für die Kinder sicher ist.

Die Gewerkschaft Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben in jeweils eigenen Tarifrunden für Montag zu einem bundesweiten Warnstreik im Verkehr aufgerufen. Betroffen sein sollen der Fern- und Regionalverkehr auf der Schiene, kommunaler Nahverkehr, Flughäfen, Wasserstraßen und Häfen sowie die Autobahngesellschaft. In Hessen bleiben voraussichtlich unter anderem die städtischen Busse und Straßenbahnen in Kassel, städtische Busse in Wiesbaden sowie Straßen- und U-Bahnen in Frankfurt in den Depots.