Urteil

Längere Haft für Franco A. nach Widerstand gegen Polizei

Franco A. rangelt an einem S-Bahnhof mit der Polizei – deshalb soll sich seine Strafhaft nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt verlängern.

Der ehemalige Bundeswehrsoldat wurde zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt. (Foto Archiv) Foto: Boris Roessler/dpa
Der ehemalige Bundeswehrsoldat wurde zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt. (Foto Archiv)

Darmstadt (dpa) - Der wegen Terrorplanung bereits rechtskräftig verurteilte Franco A. ist wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall erneut zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Am 11. Februar 2022 war der ehemalige Bundeswehrsoldat von Polizeikräften im Offenbacher S-Bahnhof Ledermuseum angehalten worden und hatte sich massiv dagegen gewehrt, dass die Beamten auch eine von ihm getragene Plastiktasche kontrollieren.

Dafür verurteilte das Landgericht Darmstadt Franco A. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Diese wird jedoch mit dem bereits bestehenden Urteil zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe, die A. bereits verbüßt, zusammengezogen. Mit dem neuen Urteil soll sich seine Haft nun um insgesamt sechs Monate auf sechs Jahre verlängern. 

Verteidiger hatte auf Geldstrafe plädiert

Der ehemalige Offizier hatte in dem Darmstädter Prozess erklärt, dass in der Tüte seine persönlichen Tagebücher waren, die er den Beamten nicht überlassen wollte. Die Reaktionen des Angeklagten müsse man vor dem Hintergrund sehen, dass er schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht habe, hatte sein Verteidiger vor Gericht erklärt und auf 150 Euro Geldstrafe plädiert.

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Die Kammer glaubte jedoch den Polizeibeamten, die während des Prozesses als Zeugen ausgesagt hatten, dass sich der Mann widersetzt habe. Er soll sich ruckartig bewegt, die Arme gestreckt, sich gewunden, losgerissen und zwei Fluchtversuche unternommen haben.

«Mehr Widerstand ohne Tätlichkeit geht kaum»

«Das war nicht nur passiver Widerstand, das war Widerstand durch Gewalt», sagte die Vorsitzende Richterin Ingrid Schroff in der Urteilsbegründung. «Mehr Widerstand ohne Tätlichkeit geht kaum.» Sie wertete aber zugunsten des Mannes, dass die Polizeikräfte nicht angegriffen worden seien. Strafverschärfend hingegen kam hinzu, dass der Angeklagte ein Taschenmesser mit sieben Zentimeter Klingenlänge mit sich führte.

Weil die Widerstandshandlung nicht in das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt gegen Franco A. vom Sommer 2022 eingeflossen war, musste die Darmstädter Kammer dies nachholen. Das OLG hatte den Mann wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, unerlaubten Waffenbesitzes und Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Darmstadt hat aus beiden Urteilen nun die Gesamtstrafe von sechs Jahren gebildet.

OLG ging von rechtsextremer und rassistischer Gesinnung aus

Das Verfahren vor dem OLG lief 2021/2022. Dort wurde der Angeklagte wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, unerlaubten Waffenbesitzes und Betrugs rechtskräftig verurteilt. Das OLG hatte festgestellt, dass der frühere Bundeswehroffizier eine rechtsextreme, völkisch-nationalistische und rassistische Gesinnung habe. Das Gericht ging davon aus, dass der Verurteilte fest entschlossen war, einen politischen oder gesellschaftlichen Richtungswechsel herbeizuführen sowie hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens anzugreifen. Franco A. hatte vor dem OLG die Vorwürfe bestritten. Das aktuelle Darmstädter Urteil ist noch nicht rechtskräftig.