Prozess

Verurteilter Franco A. erneut vor Gericht

Wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat stand er bereits vor Gericht. Nun muss Franco A. sich erneut verantworten.

Franco A. wurde bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Foto: Boris Roessler/dpa
Franco A. wurde bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Darmstadt (dpa) - Der im Juli 2022 wegen Terrorplanungen rechtskräftig zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte Franco A. steht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Landgericht Darmstadt. Laut Anklage hatten zwei Polizeibeamte den 37-Jährigen am 11. Februar 2022 im Offenbacher S-Bahnhof Ledermuseum kontrolliert. Als die Beamten auch eine von ihm getragene Plastiktüte kontrollieren wollten, soll er erfolglos versucht haben, zu flüchten. Beim späteren Gerangel auf dem Boden mit dazu gerufenen Polizeikräften soll er getreten und versucht haben, ein Messer aus einer Jackentasche zu holen.

Angeklagter will nicht nach Messer gegriffen haben

Der ehemalige Bundeswehroffizier, der noch in Strafhaft ist, erklärte, dass in der Tüte seine persönlichen Tagebücher waren, die er den Beamten nicht überlassen wollte. «Ich habe auf keinen Fall getreten», sagte der Angeklagte. Er habe nicht nach seinem Messer gegriffen, sagte er mehrmals, da er sein Messer stets in seiner rechten Hosentasche hatte.

Allerdings waren beim Angeklagten keine Tagebücher sichergestellt worden, wie eine vom Gericht vorgelesene Asservatenliste ergab. In der Tüte waren unter anderem Anstecknadeln mit Preußenadler, Hakenkreuzen, Eisernen Kreuzen und zwei kleine Bücher. Die Orden seien aus einem Familiennachlass, erklärte der Angeklagte, an die habe er bei der Polizeikontrolle aber nicht gedacht.

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Bereits zu mehrjähriger Haft verurteilt

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Angeklagten 2022 wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, unerlaubten Waffenbesitzes und Betrugs verurteilt. Bis zum 11. Februar 2022 war der Mann auf freiem Fuß. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Das OLG hatte festgestellt, dass der frühere Bundeswehroffizier eine rechtsextreme, völkisch-nationalistische und rassistische Gesinnung habe. Das Gericht ging davon aus, dass der Verurteilte fest entschlossen war, einen politischen oder gesellschaftlichen Richtungswechsel herbeizuführen sowie hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens anzugreifen. Franco A. hatte damals die Vorwürfe bestritten.

Für das Landgerichtsverfahren sind vorerst drei Verhandlungstage bis zum 30. Juni angesetzt.