Landgericht Frankfurt

Mann wegen Mordes an Prostituierter: lebenslange Haft

Weil seine Liebesbezeugungen bei einer Prostituierten keinen Erfolg hatte, tötete der Freier die 27-Jährige. Jetzt wurde der Mann wegen Mordes verurteilt.

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein 46 Jahre alter Mann ist am Freitag wegen Mordes an einer Prostituierten vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter gingen vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus, verzichteten jedoch auf die Feststellung der besonderen Schuldschwere, die eine Haftentlassung nach bereits 15 Jahren unmöglich gemacht hätte. Der Fall rage trotz einiger Besonderheiten nicht aus der Menge ähnlicher Beziehungstaten hinaus, hieß es dazu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Im Urteil wurde von einer sittlich auf unterster Stufe stehenden, von Besitzstreben und Eifersucht geprägten Attacke gesprochen. Der Angeklagte, ein Türke kurdischer Herkunft, hatte die 27-Jährige im Oktober 2022 in seiner Wohnung in Offenbach zunächst geschlagen und geschnitten. Danach erwürgte er die Frau mit bloßen Händen und versteckte die Leiche sieben Wochen eingepackt im Hohlraum unter der Liegefläche eines Hochbetts.

Der Vorsitzende Richter Jörn Immerschmitt verwies mehrmals auf Persönlichkeitsstörungen des stark narzisstisch geprägten Angeklagten, besonders im Zusammenleben mit Frauen. 2003 hatte der damals 25-Jährige in Wiesbaden eine Prostituierte aus dem zweiten Stock in die Tiefe gestoßen. Das Opfer überlebte mit viel Glück. Der Mann wurde verurteilt und kam nach drei Jahren in der Psychiatrie wieder auf freien Fuß.