Lese-Rechtschreibstörung

Legasthenie: Notenschutz nur in Ausnahmefällen

Legastheniker haben in der Schule oft Probleme. Sollte ihre Rechtschreibung daher generell nicht gewertet werden? Das hessische Kultusministerium setzt nur in Ausnahmefällen auf Notenschutz.

Notenschutz bei Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie sollte laut Hessens Kultusministerium nur in Ausnahmefällen notwendig sein. (Symbolbild) Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn
Notenschutz bei Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie sollte laut Hessens Kultusministerium nur in Ausnahmefällen notwendig sein. (Symbolbild)