Lese-Rechtschreibstörung

Legasthenie: Notenschutz nur in Ausnahmefällen

Notenschutz bei Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie sollte laut Hessens Kultusministerium nur in Ausnahmefällen notwendig sein. (Symbolbild) Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn
Notenschutz bei Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie sollte laut Hessens Kultusministerium nur in Ausnahmefällen notwendig sein. (Symbolbild)