Bundesverfassungsgericht

Zeugnisvermerke: Gericht gibt Schülern mit Legasthenie recht

Laut dem Bundesverfassungsgericht können Zeugnisvermerke im Sinne einer Chancengleichheit geboten sein. Sie dürften dann aber nicht nur auf Legasthenikerinnen und Legastheniker begrenzt werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Laut dem Bundesverfassungsgericht können Zeugnisvermerke im Sinne einer Chancengleichheit geboten sein. Sie dürften dann aber nicht nur auf Legasthenikerinnen und Legastheniker begrenzt werden.