Justiz

Linke klagt gegen umstrittenes neues Versammlungsgesetz

Mit den Neuregelungen zu Demos in Hessen könnten sich bald die höchsten Richter des Landes befassen.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Linken-Opposition im Wiesbadener Landtag klagt wie angekündigt gegen das umstrittene neue Versammlungsrecht in Hessen. Der Antrag auf Normenkontrolle werde in dieser oder Anfang nächster Woche beim Staatsgerichtshof des Landes in Wiesbaden eingereicht, teilte die Fraktion am Montag mit. Ziel sei es, «das Gesetz für nichtig erklären zu lassen». Mit einer Entscheidung nach einer mündlichen Verhandlung werde erst nach der hessischen Landtagswahl am 8. Oktober gerechnet.

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Der Landtag hatte die Neuregelung im März mit den Stimmen von Schwarz-Grün verabschiedet. Demnach soll das Verbot oder die Auflösung einer Versammlung nur zulässig sein, wenn die öffentliche Sicherheit bei der Durchführung der Protestaktion unmittelbar gefährdet ist. Beschränkungen der Versammlung können aber zulässig sein, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Das Gesetz schaffe Klarheit und sei praxisnah, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) im März. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit werde maximal ermöglicht.

Die Klageschrift der Linken-Opposition wird von dem Berliner Rechtswissenschaftler Clemens Arzt fertiggestellt. Der innenpolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Torsten Felstehausen, betonte, selbst bei enger Auslegung des Grundgesetzartikels 8 zu Versammlungen seien weite Teile des Landesgesetzes verfassungswidrig.

Als Beispiele hierfür nannte er die «weitreichenden Pflichten» der Versammlungsleitung zur Erhebung und Mitteilung persönlicher Daten sowie die «weitreichenden Möglichkeiten» der Anwesenheit von Polizisten, Bild- und Tonaufnahmen oder von Verbot und Auflösung. Ziel der Linken sei es, dass sich Bürger in Hessen «wieder frei und ohne Angst vor Überwachung und Repressionen versammeln können».

Im März hatte Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) den Abgeordneten der Linksfraktion nach einem unerlaubten Protest mit Plakaten im Parlament eine Rüge sowie einen Ordnungsruf erteilt. Trotz Wallmanns Aufforderung, Fotos davon zu löschen, landeten diese in sozialen Medien. Wallmann nannte ein Bußgeld als mögliche Folge. Jetzt teilte die Linken-Fraktion der Deutschen Presse-Agentur mit, dass keines verhängt worden sei: «Wir mussten nichts zahlen.»