Kreis Waldshut

AfD-Lokalpolitikerin wegen Freiheitsberaubung verurteilt

In der Wohnung einer 41-Jährigen wird ein junger Mann mit einer Schreckschusswaffe bedroht. Rund eineinhalb Jahre später fällt das Urteil in einem Strafprozess.

Die Angeklagte bedrohte einem Gericht zufolge einen Freund ihres Sohnes. Foto: Silas Stein/dpa
Die Angeklagte bedrohte einem Gericht zufolge einen Freund ihres Sohnes.

Waldshut-Tiengen (dpa/lsw) - Weil sie nach Auffassung eines Gerichts einen jungen Mann mit einer Schreckschusswaffe bedroht und festgehalten hat, ist eine AfD-Lokalpolitikerin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die 41-jährige Frau müsse wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung 50 Tagessätze à 60 Euro zahlen, entschied das Amtsgericht Waldshut-Tiengen. Opfer der Bedrohung war demnach ein Freund ihres Sohnes.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.