Polizeiinspekteur vor Gericht

Manipuliert? Verteidiger zweifeln an Echtheit von Mitschnitt

Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte des Landes muss sich noch einmal vor Gericht verantworten. Im Zentrum des Verfahrens steht ein mitgeschnittenes Telefonat. Ist es verändert worden?

Der ehemals ranghöchste uniformierte Polizeibeamte des Landes steht zum zweiten Mal vor Gericht. (Archivbild) Foto: Marijan Murat/dpa
Der ehemals ranghöchste uniformierte Polizeibeamte des Landes steht zum zweiten Mal vor Gericht. (Archivbild)

Stuttgart (dpa/lsw) - Im zweiten Verfahren gegen den vom Dienst suspendierten Inspekteur der Polizei hat die Verteidigung die Echtheit des Mitschnitts eines Telefonats bezweifelt. Es gebe konkrete Anhaltspunkte, dass es sich bei dem Mitschnitt in Teilen um eine verfälschte Datei handle, sagte die Verteidigerin des Angeklagten. Ein Sachverständiger soll nach Willen der Verteidigerin deswegen den Mitschnitt untersuchen.

Das Gespräch steht im Zentrum des zweiten Verfahrens gegen den ehemals ranghöchsten uniformierten Polizeibeamten des Landes. Dem 53-Jährigen war im ersten Prozess zur Last gelegt worden, eine junge Kommissarin bei einem Kneipenbesuch sexuell bedrängt zu haben. Der Inspekteur war aber im Juli 2023 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Der Freispruch ist rechtskräftig.

Nun steht der Inspekteur wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Der Mann soll einer Hauptkommissarin wenige Tage nach dem Kneipenbesuch in einem Telefonat angeboten haben, sie beim Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlasse. 

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Anklage: Berufliche Förderung mit Zärtlichkeiten verknüpft

Der Beamte habe in dem Gespräch immer wieder betont, dass er die junge Kommissarin zu 1.000 Prozent durch das Auswahlverfahren bringen könne, wenn sie die Beziehung zu ihm weiter zulasse, sagte der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage. Er habe die berufliche Förderung mit dem Austausch von Zärtlichkeiten und sexuellen Gefälligkeiten verknüpft. Dem Angeklagten sei dabei bewusst gewesen, dass er sich bereit zeige, gegen seine Dienstpflichten zu verstoßen. Nach dem Gespräch hatte die Kommissarin den Vorfall der Landespolizeipräsidentin gemeldet. 

Der Vorwurf der Bestechlichkeit war nicht Teil der Anklage im ersten Verfahren. Der Inspekteur selbst will sich in dem Verfahren seiner Anwältin zufolge weder zur Sache noch zur Person äußern. Auch im neuen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.

Zuvor war die Verteidigung damit gescheitert, das Verfahren noch vor Verlesung der Anklage einstellen zu lassen. Das Gericht lehnte den Antrag zur Einstellung des Verfahrens ab. 

Die Verteidiger des 53-Jährigen hatten argumentiert, ihr Mandant könne nicht mehrfach wegen derselben Tat angeklagt werden. Die Anwälte betrachten den Kneipenbesuch, der zum ersten Prozess führte, und das Skype-Telefonat, das nun Gegenstand des zweiten Verfahrens ist, als rechtlich verbunden. Das sieht das Gericht anders. Beide Geschehen seien nicht als eine Tat zu werten, sagte die Vorsitzende Richterin.