Tödlicher Messerangriff in Asylheim - Angeklagter schweigt
Die Staatsanwaltschaft wirft einem 41-Jährigen vor, einen Mann in einer Asylunterkunft mit einem Messer erstochen zu haben. Zwei Frauen soll er schwer verletzt haben, eine verlor ihr ungeborenes Kind. Vor dem Landgericht Wiesbaden spricht er, jedoch nicht zur Tat.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach einem tödlichen Messerangriff in einem Asylheim hat sich der mutmaßliche Täter beim Auftakt des Mordprozesses am Landgericht Wiesbaden nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der 41-Jährige soll laut Anklage drei Bewohner der Unterkunft mit einem Messer angegriffen haben. Ein 35 Jahre alter Mann wurde demnach tödlich verletzt, zwei schwer verletzte Frauen überlebten die Attacke nach Notoperationen. Eine der Frauen, die Ehefrau des Getöteten, habe dabei ihr ungeborenes Kind verloren, sagte die Staatsanwältin am Montag.
Die Anklage lautet auf Mord, versuchten Mord, Totschlag, schwere und gefährliche Körperverletzung sowie Schwangerschaftsabbruch. Im Falle der Verurteilung wegen Mordes drohe dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die Tat ereignete sich im Oktober 2022. Das Ehepaar sowie die weitere Frau waren laut Anklage Nachbarn in der Asylunterkunft im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kastel. Der mutmaßliche Täter mit ghanaischer Staatsbürgerschaft habe die Frau, mit der er ein gemeinsames Kind habe, regelmäßig besucht. Er selbst soll zum Zeitpunkt der Tat in Mainz gewohnt haben. Mit dem Paar sei er befreundet gewesen.
Am Tag der Tat soll er die Unterkunft am späten Abend aufgesucht und den 35-Jährigen nach Hilfe wegen Internetproblemen gefragt haben. Kurz darauf soll der Angeklagte mit einem Messer auf den Oberkörper des Mannes eingestochen haben. Das Motiv sei bislang unklar, sagte die Staatsanwältin. Durch Schreie seien die Frauen auf den Angriff aufmerksam geworden, aus ihren Zimmern gekommen und daraufhin ebenfalls mit dem Messer schwer verletzt worden. Der schwangeren Frau soll der Angeklagte mutmaßlich in den Bauch gestochen haben, wodurch ihr ungeborenes Kind starb, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Am ersten Verhandlungstag schwieg der Angeklagte zu den Tatvorwürfen, gab aber auf Nachfrage einen Einblick in seine Lebensgeschichte. Er sei aus Ghana geflohen und über Libyen und Italien nach Deutschland gekommen, berichtete der 41-Jährige. Während der Flucht habe er viele Menschen sterben sehen, teils durch Gewalt, teils seien sie auf offener See von einem kleinen Boot gefallen und ertrunken. Er selbst sei nicht verletzt worden, erklärte er.
Die 43-Jährige, mit der der Angeklagte ein gemeinsames Kind hat, sagte vor Gericht aus, dass sie am Abend der Tat für ihre Kinder, den Angeklagten und das befreundete Ehepaar gekocht habe. Als sie das Geschirr spülen gegangen sei, sei der Angeklagte zunächst mit den Kindern im Zimmer geblieben. Als sie Schreie hörte, rannte sie ihren Angaben zufolge auf den Flur und traf dort auf den Angeklagten. Er habe sie festgehalten und ihr zwei Stiche zugefügt. Die Gründe dafür seien ihr unklar.