Landgericht Wiesbaden

Tödliche Messerattacke: Gericht verhängt lebenslange Haft

Ein 41-Jähriger hat laut einem Urteil einen Mann in einer Asylunterkunft mit einem Messer ermordet. Dann hat er zwei Frauen schwer verletzt, eine verlor ihr ungeborenes Kind. Die Frage nach dem «Warum» bleibt unbeantwortet.

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Ein 41-jähriger Mann ist nach einem tödlichen Messerangriff in einer Asylunterkunft vom Landgericht Wiesbaden zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Richterin stellte am Donnerstag zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, die eine vorzeitige Entlassung ausschließt. Das Urteil erging unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes sowie Schwangerschaftsabbruch. Es ist noch nicht rechtskräftig.

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Der Angeklagte mit ghanaischer Staatsbürgerschaft hatte im Oktober 2022 nach Überzeugung der Richterin drei Bewohner der Unterkunft im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kastel mit einem Messer angegriffen. Ein 35 Jahre alter Mann wurde tödlich verletzt, zwei schwer verletzte Frauen überlebten die Attacke nach Notoperationen. Eine der Frauen, die Ehefrau des Getöteten, verlor laut Staatsanwaltschaft bei der Tat ihr ungeborenes Kind. Das zweite schwer verletzte Opfer ist die damalige Lebensgefährtin des 41-Jährigen.

Der Verurteilte nahm den Schuldspruch mit gesenktem Kopf entgegen, hielt eine Hand vor sein Gesicht. Die Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer «emotionalen Wucht des Leids», die durch die Tat ausgelöst worden sei. Auf die Frage nach dem Warum habe der Angeklagte keine Antwort geben können oder geben wollen. Die Beweislage gegen ihn sei «erdrückend».

Der Verurteilte wohnte nicht in der Asylunterkunft, er besuchte dort aber regelmäßig seine damalige Lebensgefährtin, mit der er ein gemeinsames Kind hat. Mit dem Paar, das später Opfer der Gewalttat wurde, habe es eine gute nachbarschaftliche Beziehung gegeben, erläuterte die Richterin.

Am Tatabend habe der Angeklagte den 35-Jährigen nach Hilfe wegen Internetproblemen gefragt. Kurz darauf soll er mit einem Messer mehrere Male auf den Oberkörper seines Opfers eingestochen haben, erläuterte die Richterin. Das Motiv sei unklar. Durch Schreie seien die Frauen auf den Angriff aufmerksam und ebenfalls attackiert worden.