Messe will Hallen nicht für Eritrea-Festival vermieten
Verletzte Polizisten, Stein- und Flaschenwürfe - die Ausschreitungen rund um das umstrittene Eritrea-Festival in Gießen sind noch sehr präsent. Die Messe will das Gelände nächstes Jahr nicht wieder an den Veranstalter vermieten - bereitet sich aber schon mal auf einen Rechtsstreit vor.
Gießen (dpa/lhe) - Nach den gewaltsamen Ausschreitungen am Rande des umstrittenen Eritrea-Festivals will die Messe Gießen das Gelände im kommenden Jahr nicht an die Veranstalter vermieten. «Da wir die Interessen der Stadt unterstützen, haben wir dem Zentralrat der Eritreer mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen Situation von uns kein Mietvertrag ausgestellt wird», teilte die M.A.T Objekt GmbH am Freitag mit. Zuvor hatten mehrere Medien über die Entscheidung berichtet.
Der Geschäftsführer der Messe Gießen GmbH, Roland Zwerenz, bekräftigte zugleich bereits zuvor geäußerte juristische Bedenken. Man befinde sich als Vermieter «in einer Dilemma-Situation», erklärte er in einer Stellungnahme. Man wolle «keine Gewalt in der Stadt», sei aber an Gesetze gebunden und zu einer «diskriminierungsfreien Vermietung» verpflichtet. Die Gewalt sei von der Gegendemonstration ausgegangen, «doch einfacher scheint es, das Festival zu untersagen», sagte Zwerenz. Wenn das Unternehmen keinen Mietvertrag schließen solle, müsse dies auch rechtssicher sein. «Das sehen wir derzeit nicht. Deshalb wird es wohl zu einer Gerichtsentscheidung kommen müssen, damit rechtliche Klarheit herrscht.»
Die Stadt Gießen sehe «offensichtlich keine rechtlichen Mittel zur Verhinderung des Festivals, und nun sollen wir das als Vermieter übernehmen», sagte Zwerenz. Damit würden dem Unternehmen «erhebliche rechtliche Risiken und die Gefahr von hohen Schadenersatzforderungen aufgebürdet».
Die Stadt ihrerseits verwies auf ein Schreiben von Oberbürgermeister Frank-Tilo Becher (SPD) an die Messegesellschaft aus dem Juli. Anlass sei gewesen, dass sich das Unternehmen zuvor an den Magistrat und alle Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung gewandt und «Unterstützung» und rechtliche Beratung bei der Frage erbeten habe, ob und wie eine Ablehnung eines Mietvertrages rechtlich zu begründen sei. Darauf hatte Becher in dem Schreiben entgegnet, der Magistrat könne keine Risiken privatrechtlicher Angelegenheiten der Gesellschaft übernehmen oder für diese Prozesse führen. Der Magistrat werde weiterhin alles unternehmen, um gemeinsam mit Polizei und zuständigen Ministerien im Zuge der Gefahrenabwehr eine Wiederholung der Vorkommnisse zu vermeiden und auch Schaden von der Messe abzuwenden. «Wir würden uns wünschen, dass Sie als Unternehmer Ihrerseits aber in eigener Zuständigkeit prüfen, wie Sie das in Ihrer Macht Stehende tun können, um im Gesamtergebnis dazu beizutragen, dass die Ereignisse sich nicht wiederholen», so Becher in dem Schreiben.
Bei Ausschreitungen am Rande des umstrittenen Festivals im Juli in Gießen waren 26 Polizistinnen und Polizisten verletzt worden. Gegner der Veranstaltung hatten Beamte mit Steinen und Flaschen beworfen, Rauchbomben gezündet und Absperrungen durchbrochen bei dem Versuch, auf das Festivalgelände zu gelangen. Die polizeilichen Ermittlungen dauern weiter an. In einer vorläufigen Bilanz war von 125 Strafanzeigen die Rede gewesen, fast ausschließlich wegen Landfriedensbruchs.
Veranstalter war der Zentralrat der Eritreer in Deutschland, der wegen seiner Nähe zu dem Regime des Landes am Horn von Afrika als umstritten gilt. Menschenrechtsorganisationen werfen der eritreischen Regierung die Verletzung von Grundrechten vor. Die Störer waren den Regimegegnern zugerechnet worden.
Die Stadt Gießen hatte das Festival zunächst wegen Sicherheitsbedenken verboten, dies wurde vom Gießener Verwaltungsgericht gekippt. Danach hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Bereits im Zusammenhang mit einer ähnlichen Veranstaltung im vergangenen Jahr war es zu gewaltsamen Protesten gekommen.