Ministerium: Mitteilung zu AfD von 2022 war rechtswidrig
Die Entscheidung des Gerichts ist schon ein paar Wochen alt: Nun informiert das Innenministerium nochmal offiziell darüber, dass eine öffentliche Bekanntgabe zur AfD Hessen von 2022 rechtswidrig war.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Vor wenigen Wochen hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden, dass das hessische Innenministerium 2022 zu Unrecht über eine Beobachtung der hessischen AfD durch den Verfassungsschutz informiert hatte. Nun kommt das Ministerium einer Auflage des Gerichts nach und hat ebendiese Entscheidung ebenfalls in einer Pressemitteilung veröffentlicht.
«Die öffentliche Bekanntgabe der Einordnung, Beobachtung, Behandlung, Prüfung und/oder Führung des hessischen Landesverbands der AfD als Beobachtungsobjekt, insbesondere als sog. "Verdachtsfall", war rechtswidrig», heißt es in der Mitteilung unter anderem.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte Anfang Juni außerdem entschieden, dass der hessische AfD-Landesverband zu Recht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird und vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt und wehrt sich weiter juristisch dagegen.
Gleichzeitig hatte das Verwaltungsgericht im Juni geurteilt, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in Hessen zum damaligen Zeitpunkt keine gesetzliche Grundlage gegeben. Mit dem inzwischen geänderten Verfassungsschutzgesetz sei dies nun zulässig, ergänzte das Gericht.