Prozesse

Mordfall von Haiger - Frau weist Tatbeteiligung von sich

War eine 23-jährige Frau an der Tötung einer Bekannten beteiligt? In einem neuen Prozess beschäftigt sich das Landgericht Limburg mit der brutalen Tat.

In dem neuen Prozess wies die Angeklagte eine Beteiligung an der Tat von sich. (Foto Archiv) Foto: Thomas Frey/dpa
In dem neuen Prozess wies die Angeklagte eine Beteiligung an der Tat von sich. (Foto Archiv)

Limburg (dpa/lhe) - Gut eineinhalb Jahre nach dem Urteil im Prozess um die Tötung einer 26-Jährigen hat eine damalige Mitangeklagte eine Beteiligung an der Tat vor dem Landgericht Limburg von sich gewiesen. Der Fall muss neu aufgerollt werden, da der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die 23-jährige Frau wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung teils aufgehoben hatte. 

Die Tat soll sich im Februar 2023 auf einem Freizeitgelände in Haiger-Weidelbach im Lahn-Dill-Kreis ereignet haben. Der frühere Lebensgefährte und Hauptangeklagte im ersten Prozess soll dem Opfer dabei einen Schlag mit einem Baseballschläger auf den Kopf versetzt haben. Der daraufhin röchelnd am Boden liegenden Frau soll er eine Fingersäge um den Hals gelegt, sie gewürgt und ihren leblosen Körper anschließend mit Hilfe der nun angeklagten Frau in ein Lagerfeuer geworfen haben. 

Für die Tat war er Mann im vorangegangenen Prozess rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, seine Revision hatte der BGH verworfen. Die 23-Jährige war wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Auf ihre Revision hin hatte der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die Frau teilweise aufgehoben.

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Im Kern geht es in dem neuen Prozess um die Frage nach der Tatbeteiligung der 23-Jährigen. Der damalige Hauptangeklagte hatte im ersten Prozess geschwiegen, soll zuvor aber erklärt haben, die Tat alleine begangen zu haben. Der BGH bemängelte, dass sich das Landgericht bei seinem Urteil auf die Aussage eines anderen Bekannten der 23-Jährigen gestützt habe, der unter anderem angab, die Frau habe ihm von der Tat berichtet.

In der Erklärung beschrieb die Frau, wie sie an jenem Abend neben dem Opfer an einem Lagerfeuer auf dem Freizeitgelände gesessen habe. Das alkoholisierte Opfer sei neben ihr eingenickt, dann aber wieder wach geworden und habe etwas schwer verständliches gesagt. Als sie sich zu der 26-Jährigen gebeugt habe, habe ihr früherer Lebensgefährte dieser von hinten und für sie selbst «vollkommen unerwartet» mit dem Baseballschläger auf den Kopf geschlagen. 

«Ich konnte gar nicht erfassen, was da gerade geschehen war», hieß es in der Erklärung der 23-Jährigen weiter. Ihr Ex-Freund habe ihr gesagt, sie solle nicht hinschauen. Sie habe ihn auch nicht in ihrer Nähe haben wollen. Als er sie gerufen und aufgefordert habe, ihm zu helfen, den Leichnam ins Feuer zu werfen, habe sie dies aus Angst befolgt. 

Nach dem Geschehen habe sie versucht, «innerlich Abstand» zu gewinnen. Zugleich habe sie wegen der Verstrickung in die Tat auch Furcht vor einer Strafverfolgung gehabt. Auch deshalb habe sie später zusammen mit einem weiteren Mitangeklagten aus dem ersten Prozess bei der Entsorgung der Knochen des Opfers geholfen. Dieser zweite Mann war wegen Strafvereitelung zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.  

Für den neuen Prozess sind zehn Verhandlungstage bis in den Januar hinein angesetzt.