Motto nur Deckmantel? Demo am Pogromnacht-Gedenktag
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Erst verboten, dann zugelassen, dann wieder verboten: Kurz vor und sogar noch während einer Demonstration am Donnerstagabend in Frankfurt haben Gerichte unterschiedliche Entscheidungen dazu gefällt. Die Versammlung unter dem Titel «Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die Pogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen» wurde am Ende laut Polizei aufgelöst, es blieb friedlich. Den Angaben zufolge nahmen in der Spitze 25 Menschen an der Kundgebung teil.
Die Stadt hatte das Verbot damit begründet, dass die Anmelderin zuvor in Frankfurt und in Berlin zu propalästinensischen und antiisraelischen Versammlungen aufgerufen hatte. Das angemeldete Thema sei «ein Deckmantel» für eine eher antisemitisch ausgerichtete Veranstaltung.
Kurz vor Beginn der Veranstaltung am 85. Jahrestag der Pogromnacht gegen Juden kippte das Frankfurter Verwaltungsgericht das Verbot: Ein Versammlungsverbot könne nur dann verhängt werden, wenn die öffentliche Sicherheit durch die Versammlung unmittelbar gefährdet werde. Es sei zwar nicht auszuschließen, dass das eigentliche Motto «erweitert» werde. Dennoch sei eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht anzunehmen.
Während die Kundgebung schon lief, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel, dass die Veranstaltung verboten bleibt. Der Senat hob den Beschluss der Vorinstanz auf und bestätigte damit das ursprüngliche Verbot der Stadt. Eine Begründung lag wegen der «Eilbedürftigkeit» der Entscheidung am Donnerstagabend noch nicht vor.