VGH begründet Verbot von Demo mit «vorgeschobenem» Motto
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach dem Hin und Her um eine Demo am Gedenktag der Pogromnacht in Frankfurt hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Freitag sein Verbot begründet. Die Versammlung am Donnerstagabend war unter dem Titel «Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die Pogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen» angemeldet. Dieses Motto sei aber «nur vorgeschoben», so der VGH am Freitag.
Die Antragstellerin habe in Berlin eine pro-palästinensische Demo organisiert, bei der es zu Ausschreitungen kam. Sie habe sich in strafrechtlich relevanter Weise über den Nahostkonflikt geäußert und die Verbrechen der Hamas gebilligt. Auch die Demoankündigung in den sozialen Medien habe gezeigt, dass es nicht um die Erinnerung an die Pogromnacht gehe. Daher seien Straftaten zu erwarten und die öffentliche Sicherheit gefährdet.
Nach Angaben der Polizei blieb dennoch alles friedlich. In der Spitze seien 25 Teilnehmer vor Ort gewesen. Strafrechtlich relevante Redebeiträge, Fahnen oder Plakate habe es nicht gegeben. Als der Verbotsbeschluss kam, war die Versammlung schon in Auflösung begriffen. Der VGH hatte mit seiner Entscheidung das ursprüngliche Verbot der Stadt durchgesetzt. Zwischenzeitlich hatte das Frankfurter Verwaltungsgericht das Verbot gekippt.