VGH bestätigt Verbot pro-palästinensischer Demo in Frankfurt
Das Verbot der Stadt Frankfurt für eine pro-palästinensische Kundgebung hat vor Gericht Bestand. Einige Hundert Menschen halten sich jedoch zunächst nicht daran.
Kassel/Frankfurt (dpa/lhe) - Auch nach dem endgültigen Verbot der anti-israelischen Kundgebung am Samstagnachmittag in Frankfurt hat es Proteste in der Mainmetropole gegeben. Zwar verließen mögliche Teilnehmer der Kundgebung nach mehrfacher Aufforderung und Platzverweisen den Opernplatz, wie ein Polizeisprecher sagte. Allerdings zogen zeitweise etwa 200 bis 300 Demonstranten weiter durch die Innenstadt und riefen: «Deutschland finanziert, Israel bombardiert» und «Freiheit für Palästina». Ersatzversammlungen würden nicht toleriert, sagte der Polizeisprecher. Deshalb habe man auch Wasserwerfer angefordert.
Zugleich gab es auch pro-israelische Kundgebungen in Frankfurt. Darunter eine Veranstaltung gegen Antisemitismus und für Solidarität mit Israel. Zu der Kundgebung mit etwa 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die der Polizei zufolge zunächst ohne Zwischenfälle verlief, hatte unter anderem die Deutsch-Israelische Gesellschaft aufgerufen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte am Samstag entschieden, das Verbot der Stadt Frankfurt für die Versammlung «Ein Freies Palästina» habe Bestand. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nach Vorkommnissen bei ähnlichen Versammlungen.
Auch bei dieser Kundgebung seien gewalttätige Auseinandersetzungen, Angriffe auf Polizeieinsatzkräfte und weitere Straftaten wie Volksverhetzung oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten zu befürchten, teilte das Gericht mit. Es «seien hochgradig israelfeindliche und in den Antisemitismus reichende Äußerungen zu erwarten - bis hin zur Negierung des Existenzrechts Israels», erklärte das Gericht.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte am Freitagabend entschieden, das Verbot der Stadt sei rechtswidrig. Damit war die Anmelderin der pro-palästinensischen Versammlung auf dem Opernplatz zunächst erfolgreich mit ihrem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Die Stadt legte daraufhin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein und hatte damit Erfolg.
Unabhängig davon hatte die Polizei am Freitag zeitweise die Veranstalterin der Demo festgenommen. Sie habe bei einem auch live gestreamten Pressestatement die Massaker der Hamas am vergangenen Wochenende geleugnet und verharmlost, hatte ein Polizeisprecher gesagt. Es werde auch ermittelt, ob es sich bei den Äußerungen der Veranstalterin und einer weiteren Person um Volksverhetzung handele.