Demonstrationen

Gericht kassiert erneut Frankfurter Demo-Verbot

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Erneut hat ein Gericht ein Frankfurter Demonstrationsverbot kassiert. Das Verwaltungsgericht erlaubte am Freitag die für Samstag geplante Kundgebung «Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!», die die Stadt am Donnerstag als potenziell antisemitisch untersagt hatte.

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Die Verbotsverfügung sei «offensichtlich rechtswidrig», teilte das Verwaltungsgericht mit. Ein Demo-Verbot könne nur verhängt werden, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet sei. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte. Die Stadt beziehe sich «lediglich undifferenziert auf Erfahrungen der vorangegangenen Kundgebungen». Diese hätten sich im Nachgang aber als fehlerhaft erwiesen. Eine Demo am 9. November sei bis zur Auflösung störungsfrei verlaufen.

Frankfurt hatte die Demo mit rund 1000 angemeldeten Teilnehmern als potenziell antisemitisch verboten. Die Anmelderin sei in der Vergangenheit durch antisemitische Äußerungen aufgefallen. «Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass im Rahmen dieser Versammlung strafbare antisemitische Äußerungen, Drohungen und Handlungen getätigt würden. Ein Verbot der Versammlung ist damit gerechtfertigt und letztlich unumgänglich», so die Begründung.

Eine Beschwerde der Stadt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde am späten Freitagabend vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zurückgewiesen. Die Stadt habe nicht hinreichend dargelegt, «dass es bei der Durchführung der angezeigten Versammlung zu einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit kommen werde, der allein mit einem Verbot der Versammlung wirksam begegnet werden könne», so die Begründung des VGH. «Die Versammlung kann daher wie geplant stattfinden.»

Schon mehrfach waren Kundgebungen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt von verschiedenen Instanzen abwechselnd erlaubt und verboten worden.