Trotz Demoverbots anti-israelische Proteste in Frankfurt
Das Verbot der Stadt Frankfurt für eine pro-palästinensische Kundgebung hat vor Gericht Bestand. Einige Hundert Menschen halten sich nicht daran. Ein Polizist wird bei einer Festnahme verletzt.
Kassel/Frankfurt (dpa/lhe) - Trotz des endgültigen Verbots der anti-israelischen Kundgebung am Samstag in Frankfurt hat es Proteste in der Mainmetropole gegeben. Es seien etwa 1000 Menschen in die Stadt gekommen, um an pro-palästinensischen Versammlungen teilzunehmen, teilte die Polizei am späten Abend mit. Die Menschen seien durch die Innenstadt gezogen und hätten sich auf verschiedenen Plätzen gesammelt. Sie riefen den Angaben zufolge «Deutschland finanziert, Israel bombardiert» und «Freiheit für Palästina». Die Polizei erteilte Platzverweise, es gab auch Festnahmen.
Den Versuch, Ersatzveranstaltungen durchzuführen, verhinderte die Polizei eigenen Angaben zufolge an der Hauptwache und am Rathenauplatz. Dabei sei auch der Einsatz eines Wasserwerfers angedroht worden. Zwölf Menschen seien festgenommen worden - unter anderem wegen Widerstands, tätlichen Angriffs, Gefangenenbefreiung und Verstößen gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz. Ein Polizist sei bei einer Festnahme durch einen Biss ernsthaft verletzt worden.
Zugleich gab es auch pro-israelische Kundgebungen in Frankfurt - darunter eine Veranstaltung gegen Antisemitismus und für Solidarität mit Israel. Zu der Kundgebung auf dem Paulsplatz mit rund 1200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hatte unter anderem die Deutsch-Israelische Gesellschaft aufgerufen. Sie verlief der Polizei zufolge ohne Zwischenfälle.
Am späten Abend teilte die Polizei mit: «Durch das konsequente polizeiliche Einschreiten konnte ein Aufeinandertreffen der beiden Interessenlagen - mit Ausnahme einer Situation, bei der eine israelische Fahne beschädigt wurde - verhindert werden.»
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte am Samstag entschieden, das Verbot der Stadt Frankfurt für die Versammlung «Ein Freies Palästina» habe Bestand. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nach Vorkommnissen bei ähnlichen Versammlungen.
Auch bei dieser Kundgebung seien gewalttätige Auseinandersetzungen, Angriffe auf Polizeieinsatzkräfte und weitere Straftaten wie Volksverhetzung oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten zu befürchten, teilte das Gericht mit. Es «seien hochgradig israelfeindliche und in den Antisemitismus reichende Äußerungen zu erwarten - bis hin zur Negierung des Existenzrechts Israels», erklärte das Gericht.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte am Freitagabend entschieden, das Verbot der Stadt sei rechtswidrig. Damit war die Anmelderin der pro-palästinensischen Versammlung auf dem Opernplatz zunächst erfolgreich mit ihrem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Die Stadt legte daraufhin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein und hatte damit Erfolg.
Unabhängig davon hatte die Polizei am Freitag zeitweise die Veranstalterin der Demo festgenommen. Sie habe bei einem auch live gestreamten Pressestatement die Massaker der Hamas am vergangenen Wochenende geleugnet und verharmlost, hatte ein Polizeisprecher gesagt. Es werde auch ermittelt, ob es sich bei den Äußerungen der Veranstalterin und einer weiteren Person um Volksverhetzung handele.