Landtag

Neues Versammlungsrecht nach emotionaler Debatte beschlossen

Eine Sitzung des Hessischen Landtags. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Eine Sitzung des Hessischen Landtags.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Landtag hat trotz heftiger Kritik der Opposition ein neues Versammlungsrecht beschlossen. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen und nach einer emotionalen Debatte stimmte das Parlament am Dienstag in Wiesbaden für die Pläne der Landesregierung. Das neue Gesetz schaffe Klarheit und sei praxisnah, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU). Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit werde maximal ermöglicht und gewährleistet.

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Nach der neuen Regelung soll das Verbot oder die Auflösung einer Versammlung zwar nur zulässig sein, wenn die öffentliche Sicherheit bei der Durchführung der Protestaktion unmittelbar gefährdet ist. Beschränkungen der Versammlung können aber zulässig sein, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist.

Das neue Militanz-Verbot verbietet nach dem Gesetz paramilitärische Veranstaltungen und solche, die den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln. Dazu dient demnach auch das sogenannte Uniform-Verbot. Dabei sollen solche Uniformen erfasst werden, die den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln und eine einschüchternde Wirkung erzeugen.

Gegen das Vorhaben hatte es zuletzt Protestaktionen und starke Kritik unter anderem der Gewerkschaften gegeben. Dabei wurden Befürchtungen geäußert, dass durch das Gesetzesvorhaben weitreichendende Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlung und der damit verbundenen Meinungsäußerung kommen werden.

In der Landtagsdebatte erneuerten die Oppositionsfraktionen ihre massive Kritik an den Plänen der Landesregierung. Das Demonstrationsrecht sei ein hohes Gut. Das Gesetz schränke aber die Versammlungsfreiheit ein, mahnten Rednerinnen und Redner. Die Unklarheit im Gesetz werde die bestehenden Kompetenzstreitigkeiten zwischen Polizei und Ordnungsbehörden beibehalten.

Es gehe zu weit, dass die Polizei bei Demonstrationen Bilder zur Übersicht anfertigen dürfe, wenn es für den Einsatz erforderlich sei. Solche Bilder sollten nur in Einzelfällen angefertigt werden oder wenn es Anhaltspunkte gebe, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet sei, sagte der FDP-Abgeordnete Thomas Schäfer. «Über die Verfassungskonformität der Regelungen werden zuletzt die Gerichte entscheiden», mahnte die SPD-Abgeordnete Heike Hofmann.

Linken-Innenexperte Torsten Felstehausen kündigte bereits juristischen Widerstand gegen das Gesetz an. Eine Klage vor dem Staatsgerichtshof werde vorbereitet. Der AfD-Abgeordnete Dirk Gaw sagte, die Vorhaben der Landesregierung seien gut gemeint, aber handwerklich schlecht gemacht.