Bürgerinitiative

Petitionsausschuss: Über 1000 neue Petitionen eingegangen

Mit einer Petition kann jede oder jeder ein Anliegen bei den Landtagsabgeordneten loswerden. Viele Eingaben drehten sich auch 2022 um das Aufenthaltsrecht. Daneben forderten mehrere Tausend Petenten gemeinsam einen neuen Apfelwein-Feiertag.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Petitionsausschuss des hessischen Landtags hat sich 2022 mit mehr als 1000 neuen Petitionen befasst. Damit ging die Anzahl der Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern im Vergleich zum Vorjahr um 8,6 Prozent zurück, wie aus dem Jahresbericht des Ausschussvorsitzenden Oliver Ulloth (SPD) hervorgeht, der am Mittwoch im Landtag in Wiesbaden vorgestellt wurde.

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725 Petitionen wurden 2022 abgeschlossen. Die Quote der positiv erledigten Fälle, bei denen einem Anliegen teilweise oder ganz Rechnung getragen wurde, betrug im vergangenen Jahr elf Prozent. Weitere rund 46 Prozent wurden «neutral» abgeschlossen, wie aus dem Bericht hervorgeht. Das waren beispielsweise Fälle, bei denen das Land nicht zuständig war.

Die übrigen Petitionen blieben für die Bürgerinnen und Bürger erfolglos. Dies sei ein Beleg dafür, dass die Mehrzahl der geprüften Behördenentscheidungen nicht zu beanstanden gewesen sei, heißt es im Bericht. «Selbst wenn diese Verfahren nicht im Sinne der Petentin oder des Petenten entschieden wurden, ist dies doch ein Beleg für das rechtsstaatliche Handeln der Verwaltung.»

In seinem Bericht erinnert der Ausschussvorsitzende auch daran, dass dem Landtag gemäß der Gewaltenteilung keine Rechtsaufsicht gegenüber der Landesregierung zusteht. Auch an richterlichen Entscheidungen könne er nichts ändern. «Dem Petitionsausschuss kann jedoch unabhängig vom Ausgang des Verfahrens eine Vermittlungsfunktion zukommen», insbesondere, wenn die Fronten in einem Fall verhärtet seien.

Bei knapp 20 Prozent der eingegangenen Petitionen 2022 ging es um das Aufenthaltsrecht, etwa, wenn sich Menschen gegen eine Abschiebung wehrten. Sowohl die Quote als auch die absolute Zahl solcher Fälle ist in den zurückliegenden Jahren tendenziell rückläufig, wie aus dem Bericht hervorgeht. Im Jahr 2015 waren noch 427 Petitionen zum Aufenthaltsrecht bei dem Gremium eingegangen - und damit 35 Prozent aller Eingaben.

2022 trat ein Erlass des hessischen Innenministeriums in Kraft, wonach während des Petitionsverfahrens die Ausreiseverpflichtung des Betroffenen nur für maximal ein Jahr ausgesetzt werden kann. Außerdem wird die Duldung im Rahmen des Verfahrens in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Es werde beispielsweise kein Schutz vor Abschiebung gewährt, wenn für den Petenten bereits ein Abschiebeflug gebucht wurde oder er in Abschiebehaft sitzt, heißt es im Bericht.

Im zurückliegenden Jahr verringerte sich die Zahl der Petitionen zum Thema Datenschutz im Vergleich zu den Vorjahren weiter, wie aus den Angaben hervorgeht. Die meisten Fragen und Beschwerden seien im Zusammenhang mit dem Zensus eingegangen. «Diese konnten aber geklärt werden und Verstöße gegen das Datenschutzrecht lagen nicht vor.»

Knapp 5000 Unterzeichner forderten 2022, den Welt-Apfelwein-Tag am 3. Juni zum hessischen Feiertag zu erklären. In dieser Frage sei eine Stellungnahme des Innenministeriums angefordert worden. «Eine Entscheidung des Petitionsausschusses ist bisher noch nicht ergangen.»