Gesundheit

Pinkowski für Neureglung der Organspende

Der Präsident der Landesärztekammer plädiert für eine Widerspruchsregelung. Bisher muss man einer Organspende aktiv zustimmen, dann ihr aktiv widersprechen.

Ein Styropor-Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen wird an einem OP-Saal vorbei getragen. Foto: Soeren Stache/dpa/Archivbild
Ein Styropor-Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen wird an einem OP-Saal vorbei getragen.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der Präsident der Landesärztekammer Hessen hat sich für eine Neuregelung bei der Organspende ausgesprochen. Er plädiert für die sogenannte Widerspruchsregelung, bei der jeder nach dem Tod potenziell zum Organspender wird, wenn er nicht zu Lebzeiten widerspricht.

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Derzeit gilt eine Zustimmungslösung: Nur wer ausdrücklich zugestimmt hat, wird Organspender. Liegt kein Dokument vor, müssen die Angehörigen entscheiden. Aus Sicht Pinkowskis funktioniert die Zustimmungslösung nicht, «weil das Nachdenken über den Tod noch immer ein Tabu ist». Dass Ärzte unmittelbar nach der Todesnachricht die Angehörigen nach der Zustimmung zur Organspende fragen müssen, findet Pinkowski «eine Zumutung».