Politologe: Wirkung der AfD-Einstufung auf Wähler begrenzt
Trotz Verfassungsschutz-Einstufungen als Verdachtsfall bleibt die Zustimmung zur AfD hoch. Warum Politikexperte Stecker den Effekt der Einstufung auf Wähler als gering einschätzt.
Darmstadt (dpa/lhe) - Die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz erschwert es der Partei dem Politologen Christian Stecker zufolge, aktive und passive Mitglieder zu gewinnen. Ein öffentliches Auftreten für die AfD sei mit einem großen Stigmatisierungsrisiko, für Beamte oder Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zum Teil auch mit einem Jobrisiko verbunden, sagte der Professor der Technischen Universität Darmstadt der Deutschen Presse-Agentur.
«Darüber hinaus dürfte die Wirkung der Einstufung aber begrenzt sein, da das Ritual schon dutzendfach erlebt wurde und sich abgenutzt hat», ergänzte Stecker. Die Wähler hätten sich bereits entlang der Frage sortiert, ob sie das Gebaren des Verfassungsschutzes für zutreffend oder relevant hielten.
Offenbar hätten die Einstufungen dem Anwachsen der AfD-Zustimmung keinen Abbruch getan, bilanzierte der Experte. Diese bestärkten die AfD in ihrer Opferrolle, «was zu Solidarisierungseffekten innerhalb der Bevölkerung führt und geführt hat».
Berufung nach Urteil angekündigt
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte vor kurzem entschieden, dass der hessische AfD-Landesverband zu Recht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wurde und vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Die Partei hatte dagegen geklagt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
AfD-Co-Landessprecher Robert Lambrou kündigte Berufung an. Die Partei halte es für falsch, einzelne Aussagen zur Begründung eines Verdachtsfalls heranzuziehen, statt das ganze Bild der Aussagen aus der Partei anzusehen, das zu 99,9 Prozent in Ordnung sei. «Die Einstufung als Verdachtsfall ist nicht rechtskräftig und wird es auch nicht, bis unsere Berufung in der Sache entschieden wird», bekräftigte Lambrou.
Stecker: Debatte gehört in die demokratische Gesellschaft
Der Politik-Professor Stecker sagte: «Der eigentliche Kollateralschaden für die demokratische Gesellschaft besteht darin, dass es einer staatlichen Behörde überlassen ist, in Behördendeutsch zu bewerten, ob die Ansichten der AfD radikal oder extrem oder undemokratisch sind.»
Die pauschalen Einstufungen würden im öffentlichen Diskurs oft reflexhaft übernommen, ohne dass die jeweiligen Themen detailliert gewürdigt würden. Belege des Verfassungsschutzes blieben teils nicht öffentlich und damit nicht nachvollziehbar.
«Dabei müssen die Einstufungen des Verfassungsschutzes kritisch gesehen werden, da sie oft auf unklaren Begrifflichkeiten und sehr weitreichenden Interpretationen beruhen», erläuterte der Wissenschaftler. «Natürlich muss eine demokratische Gesellschaft selbst darüber streiten, welche Positionen akzeptabel oder inakzeptabel sind. Das kann und sollte uns der Staat nicht auch noch abnehmen.»