Prozess nach Pkw-Kollision mit drei Toten
Ein 32-Jähriger soll mit seinem Auto auf einer Straße gerast sein, trotz hohen Risikos. Ein Unfall hatte katastrophale Folgen.
Darmstadt (dpa/lhe) - Weil er durch seine Fahrweise drei Menschen getötet haben soll, steht ein Autofahrer seit Dienstag mit einer Mordanklage vor dem Darmstädter Landgericht. Es besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass der Angeklagte heimtückisch und unter Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels, seines Autos, getötet hat.
Angehörige sind Nebenkläger
Der 32-Jährige soll am 30. November 2025 in Offenbach mit seinem Pkw mit einem anderen frontal zusammen gestoßen sein. Die drei weiblichen Insassen des anderen Wagens, 88, 66 und 9 Jahre alt, waren auf dem Weg zu einem Kirchenchor. Die 66 Jahre alte Fahrerin starb noch am Unfallort, das 9-jährige Mädchen und die 88-Jährige wenig später. Angehörige der Getöteten sind als Nebenkläger am Prozess beteiligt.
«Der Angeklagte hatte sich entschlossen, die Mühlheimer Straße zu seiner persönlichen Rennstrecke umzufunktionieren», sagte Staatsanwalt Philip Ries als er die Anklageschrift verlas. Auf der Straße gelte eine Maximalgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Aber der serbische Staatsbürger habe bis auf 145 Stundenkilometer beschleunigt, obwohl die Fahrbahn regennass war, dort zahlreiche Autos parkten und es zahlreiche Grundstückausfahrten gebe. Trotz des aus der Geschwindigkeit resultierenden Anhalteweges von rund 175 Metern habe der Angeklagte das «nicht kalkulierbare Risiko» in Kauf genommen.
Zum Unfall kam es laut Staatsanwaltschaft, weil ein Fahrzeughalter mit seinem Auto von einem Grundstück nach links in die Straße einbiegen wollte und so auf der Fahrbahn war. Der Angeklagte sei daraufhin mit seinem Wagen auf die Gegenfahrbahn ausgewichen, wo er mit dem ihm entgegenkommenden Auto zusammenstieß.
Videos zeigen Unfall
Im Gerichtsaal vorgeführte Videos von Kameras, die einzelne Grundstücke in der Straße filmten, zeigten, wie das Fahrzeug des Angeklagten an einer Tankstelle vorbeifuhr, wie der Angeklagte bei der einen Ausfahrt auswich und wie beide Fahrzeuge kollidierten. Die Fahrzeugfronten wurden laut Anklage zu 60 bis 70 Prozent eingedrückt. Der Angeklagte äußerte sich nach der Anklageverlesung weder zur Sache noch zu seiner Person.