Landtag

Regierung hält an Wahlrecht ab 18 für Kommunalwahlen fest

Während in anderen Ländern 16- und 17-Jährige über Gemeindevertreter abstimmen dürfen, müssen sie in Hessen auf ihre Volljährigkeit warten. Was sagen Innenminister und die Opposition im Landtag dazu?

Mädchen und Jungen im Alter von 16 oder 17 Jahren dürfen sich nicht an hessischen Kommunalwahlen beteiligen. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Mädchen und Jungen im Alter von 16 oder 17 Jahren dürfen sich nicht an hessischen Kommunalwahlen beteiligen. (Symbolbild)