Landtag

Regierung hält an Wahlrecht ab 18 für Kommunalwahlen fest

Mädchen und Jungen im Alter von 16 oder 17 Jahren dürfen sich nicht an hessischen Kommunalwahlen beteiligen. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Mädchen und Jungen im Alter von 16 oder 17 Jahren dürfen sich nicht an hessischen Kommunalwahlen beteiligen. (Symbolbild)