Schlappe für Schwarz-Rot - neues Wahlrecht verfassungswidrig
Eineinhalb Monate vor den Kommunalwahlen kippt Hessens höchstes Gericht die Wahlrechtsreform der schwarz-roten Regierungskoalition. Damit hat die kleinste Fraktion im Landtag erfolgreich geklagt.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Staatsgerichtshof hat das neue Auszählverfahren für die Kommunalwahlen als verfassungswidrig gekippt und damit der schwarz-roten Regierungskoalition eine herbe Niederlage beschert. Das höchste hessische Gericht in Wiesbaden erklärte die Gesetzesänderungen zur Kommunalwahlreform von Schwarz-Rot als «nichtig» - nur eineinhalb Monate vor den Kommunalwahlen.
Die geplante Rückkehr zum Sitzverteilungsverfahren nach d'Hondt verstoße gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Es begünstige stimmenstarke Parteien und Wählervereinigungen - und benachteilige stimmschwache Gruppierungen, hieß es in der Urteilsbegründung von Gerichtspräsident Wilhelm Wolf.
FDP-Fraktion vor Gericht erfolgreich
Die Richter gaben damit der Klage der FDP-Opposition im Landtag recht, die kleinere Parteien und Gruppierungen mit dem geplanten neuen Verfahren im Nachteil sah. Das Urteil ist unanfechtbar.
Die schwarz-rote Landesregierung wollte mit ihrer Wahlrechtsreform die Sitzverteilung der kommunalen Parlamente neuartig berechnen lassen. So möchte sie nach eigenen Angaben einer wachsenden Zersplitterung vorbeugen und Ein-Personen-Fraktionen verhindern. Laut Experten werden größere Parteien mit d'Hondt etwas begünstigt.
Am 15. März sind Kommunalwahlen
Das neue Auszählverfahren sollte für die Kommunalwahlen am 15. März wirksam werden, wenn die Vertretungen in 21 Kreistagen sowie 421 Städten und Gemeinden im Land gewählt werden. Laut der FDP hätten CDU und SPD bei den früheren Kommunalwahlen 2021 in Hessen 94 beziehungsweise 68 mehr Mandate bekommen, wäre damals schon das neue Berechnungsverfahren angewandt worden.
Nach der Entscheidung der obersten hessischen Richter bleibt es nun beim bisherigen Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer. Dieses Verfahren sei - anders als d'Hondt - gegenüber allen Parteien neutral und bewirke eine mathematisch exaktere Übertragung des Stimmenverhältnisses auf das Sitzverhältnis, hieß es in der Begründung des Staatsgerichtshofs. Das Gremium führte zudem aus, dass die Verfahren für die Sitzverteilung kein zulässiges Steuerungsinstrument seien, um einer Zersplitterung der kommunalen Parlamente zu verhindern.
Innenminister nennt Entscheidung «überraschend»
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte, das Urteil sei «einerseits überraschend», andererseits zu respektieren. Es sei eine «Rechtssprechungsänderung». Poseck verwies auch darauf, dass einer der elf Richter ein abweichendes Sondervotum im Sinne der Argumentation der Landesregierung abgegeben hatte. Die Vorgaben des Staatsgerichtshofs könnten «ohne Weiteres» noch bis zu den Kommunalwahlen am 15. März umgesetzt werden, betonte der Innenminister.