Rhein gegen zusätzliche Anwaltspflicht bei Abschiebungen
Wiesbaden (dpa/lhe) - In der Debatte um die geplanten Erleichterungen bei Abschiebungen hat sich Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) gegen eine zusätzliche Pflicht für einen anwaltlichen Beistand für die Betroffenen ausgesprochen. Das Rückführungsverbesserungsgesetz der Bundesregierung gehe in die richtige Richtung, sagte er in Wiesbaden. «Allerdings sehe ich das Ziel von effektiveren Rückführungen in der Praxis gefährdet, wenn vor jeder Abschiebung ein Anwalt informiert werden muss.» Schließlich seien die Fälle schon rechtlich abschließend geprüft, argumentierte Rhein. «Das kostet Zeit und Steuergeld.»
Das geplante Gesetz ist am Freitag Thema im Bundesrat, auch Rhein wird dazu sprechen. Das Regelwerk sieht eine Reihe von Verfahrensvereinfachungen und Regelverschärfungen vor, um die Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern zu erleichtern. Unter anderem soll der Ausreisegewahrsam verlängert werden. Auf Drängen der Grünen ist auch vorgesehen, dass Betroffenen ein Anwalt zur Seite gestellt wird.
Rhein kündigte an, dass sich die hessische Landesregierung für eine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten einsetzen werde. «Das heißt: Als sicher sollen künftig alle Staaten gelten, deren Staatsangehörige in weniger als fünf Prozent der Fälle bei uns als schutzberechtigt anerkannt werden.» In Hessen sollen den Kommunen nur noch Menschen mit Bleibeperspektive zugewiesen werden. «Wer keine Bleibeperspektive hat, bleibt in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, bis über seinen Fall entschieden wurde», erläuterte Rhein. «Damit beschleunigen wir nicht nur die Verfahren, sondern entlasten auch unsere Kommunen.»