Justiz

Richter und Staatsanwälte dürfen später in Ruhestand gehen

Eine Darstellung der Göttin Justitia. Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild
Eine Darstellung der Göttin Justitia.

Wiesbaden (dpa/lhe) - In Hessen dürfen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihren Ruhestand künftig hinausschieben. Von Donnerstag an gebe es die Möglichkeit, erst zum vollendeten 68. Lebensjahr aus dem Dienst zu scheiden, teilte das Justizministerium in Wiesbaden mit. Bislang galt eine starre Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand, wie ein Sprecher erläuterte. Diese Grenze habe bei ungefähr 66 Jahren gelegen.

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«Die Neuregelung des Richtergesetzes ist eine klassische Win-Win-Situation», erklärte Justizminister Roman Poseck (CDU). «Wir entsprechen dem Wunsch vieler Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die gerne noch weiterarbeiten möchten.» Auch die Justiz profitiere von der Neuregelung, weil sie weiter auf erfahrene Bedienstete bauen könne. Zudem werde ein Beitrag für eine bessere personelle Ausstattung der Gerichte geleistet, erklärte Poseck.

Vorteile könne es auch in langwierigen Strafprozessen geben, die in der Vergangenheit in Einzelfällen wegen des starren Ruhestandszeitpunktes in Gefahr geraten seien, erläuterte Poseck.