Sabotageschutz: Hessen schlägt neuen Straftatbestand vor
Hessens Justizminister macht sich für strengere Gesetze zum Schutz etwa der Strom- und Wasserversorgung stark. Schon das Ausspähen oder unbefugte Eindringen sollte demnach künftig strafbar sein.
Wiesbaden (dpa) - Angesichts der jüngsten Sabotageakte macht sich Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) für eine Verschärfung des Strafrechts stark, um kritische Infrastruktur in Deutschland besser zu schützen. «Derzeit können diejenigen, die Orte der kritischen Infrastruktur ausspähen, unbefugt betreten oder gar mit einer Drohne überfliegen, regelmäßig erst dann strafrechtlich belangt werden, wenn bereits ein Schaden entstanden ist», erläuterte er.
«Der Schutz von Umspannwerken, Flughäfen und Rechenzentren muss aber früher ansetzen», sagte Heinz und kündigte eine Bundesratsinitiative an. Zunächst hatten mehrere Medien über die Pläne des Ministers berichtet.
Attacke auf Strommasten machte Schlagzeilen
Unter kritischer Infrastruktur versteht man all jene Bereiche, deren Beeinträchtigung oder Ausfall zu Versorgungsengpässen, Störungen der öffentlichen Sicherheit und weiteren dramatischen Folgen führen kann. Dazu gehören beispielsweise Energie, Informationstechnik, Transport, Verkehr, Gesundheit und Trinkwasser. Erst diese Woche hatte die Polizei einen Mann gefasst, der mit selbstgebauten Raketen die Energieversorgung in Brandenburg, Sachsen und NRW angegriffen haben soll.
Heinz: Strafverfolgung sollte auch ohne Anzeige möglich sein
Heinz schlägt den neuen Straftatbestand des «gemeinschädlichen Hausfriedensbruches» vor, der das unbefugte Eindringen und Aufhalten in geschützten Anlagen sowie den nicht genehmigten Überflug mit Drohnen oder anderen unbemannten Luftfahrzeugen darüber unter Strafe stellen soll.
«Wir dürfen nicht warten, bis Leitungen gekappt oder Drohnen explodieren und somit Menschen gefährdet werden», erläuterte der Minister. «Wer unsere kritische Infrastruktur angreifen will und sie dazu allein nur ausspäht, muss schon mit Konsequenzen rechnen.» Anders als beim klassischen Hausfriedensbruch sollten die Strafverfolgungsbehörden auch ohne Strafantrag der Betroffenen tätig werden können.