1. Mai

Schlechte Scherze in Walpurgisnacht - Wann Anzeigen drohen

«Maischerze» gehören in der letzten Aprilnacht dazu. Doch wenn diese zu weit gehen, Grenzen überschritten werden, ist plötzlich die Polizei zuständig. Was man beachten sollte, um Ärger zu vermeiden.

Maibäume zu fällen gilt als Sachbeschädigung. (Symbolbild) Foto: Silas Stein/dpa
Maibäume zu fällen gilt als Sachbeschädigung. (Symbolbild)